Der Reha-Antrag: Wie beantrage ich die Rehabilitation richtig?

Wer Leistungen zur beruflichen oder sozialen Rehabilitation beantragen möchte, muss sie beim zuständigen Kostenträger, etwa bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung beantragen. In einigen Fällen ist vorher nicht absehbar welcher Kostenträger angesprochen werden soll. Dann wird der Antrag einfach an einen der in Frage kommenden Kostenträger geschickt, denn dort muss innerhalb von zwei Wochen über den Antrag entschieden werden. Anschließend wird der Antrag an den jeweiligen Rehabilitationsträger weitergeleitet oder direkt bearbeitet. Über die einzelnen Schritte wird der Antragsteller schriftlich informiert.

Die Ziele müssen klar definiert werden

Vor einer Antragsstellung erfolgt in der Regel ein Gespräch mit dem Hausarzt. Dabei wird geklärt, welche Maßnahmen in Frage kommen und ob nach einer Behandlung der Wiedereintritt ins Berufsleben uneingeschränkt möglich sein kann. Auch die Frage nach möglichen Kliniken zur Rehabilitationsbehandlung kann beim Hausarzt angesprochen werden. Er erstellt einen Befundbericht, der dem Antrag beigelegt wird und er kann auch Empfehlungen aussprechen. Kurorte wie Bad Bocklet sind mit einem Kurzentrum ausgestattet, das neben Stahlbädern auch in den Bereichen der Inneren Medizin und der Orthopädie vielfältige Behandlungen anbieten kann. Auf der Webseite der Rehaklinik erfahren Sie mehr über die angebotenen Leistungen und Behandlungsmöglichkeiten.

Wer kann neben dem Hausarzt noch bei der Beantragung helfen?

Ausführliche medizinische Unterlagen sind die Grundlage für jeden Kurantrag. Da es mehrere hundert Formulare zur Beantragung für die verschiedenen Leistungen gibt, raten Experten dazu, sich bereits vor dem Antragsverfahren beraten zu lassen. Der Sozialverband VdK Deutschland, die gesetzliche Rentenversicherung oder Servicestellen für Rehabilitation sind gute Anlaufstellen für Beratungsgespräche. Mitglieder der Sozialverbände genießen einen Sozialrechtschutz. Damit ist die Rechtsberatung für sie kostenlos. Kommt es zu einem Rechtsstreit, werden sie vom jeweiligen Prozessbevollmächtigen vertreten und es fallen nur geringe Verwaltungsgebühren dafür an. Da bei jeder Reha-Maßnahme die persönlichen Umstände mitentscheiden, ist es immer ratsam möglichst viele Informationen zum Antrag zu liefern. Das erleichtert dem zuständigen Kostenträger die Entscheidung über den Antrag, wobei dem Patienten hier natürlich auch ein Widerspruchsrecht zusteht, wenn nicht in seinem Sinne entschieden wurde. Neben der vollen Kostenübernahme kann ein Kostenträger auch einen Zuschuss anbieten um wenigstens einen Teil der Kosten für den Kuraufenthalt zu decken.

Welche Formulare müssen ausgefüllt werden?

Ein Selbstauskunftsbogen, der Reha-Antrag und der ärztliche Befundbericht werden zusammen per Post an den Kostenträger geschickt. Nur so stellt man den Reha-Antrag richtig und er kann bearbeitet werden. Der Teil des Antrags mit den ärztlichen Bescheinigungen sollte dabei möglichst ausführlich ausfallen. Der Arzt sollte neben seiner Diagnose auch mögliche Behandlungsmaßnahmen aufführen und detailliert beschreiben in welcher Form der Patient gegenüber gesunden Personen durch seine Erkrankung eingeschränkt ist. Die Kostenübernahme bei einem Kurantrag hängt entscheidend von diesen Informationen ab.