Missglückte OP was tun?

Wer sich in die Hände von ärztlichem Fachpersonal begibt oder operiert werden muss, fühlt sich in der Regel sicher. Es kann leider dennoch vorkommen, dass eine Operation missglückt. Das mag daran liegen, dass die falsche Diagnose gestellt oder die falsche Operationsmethode gewählt wurde. Vielleicht gab es auch unvorhergesehene oder im Risiko inbegriffene Komplikationen. Es kommt auch sehr selten vor, dass der Grund dafür das persönliche Versagen des durchführenden Arztes ist. Hat er sich beispielsweise nicht ausreichend konzentriert oder stand unter zu viel Stress, kann ihm ein schwerwiegender Fehler unterlaufen sein. Oder er hat seine Gedanken abschweifen lassen oder gar – was durchaus vorkommen kann – mit seinen Kollegen über brandaktuelle Themen wie Festgeld-Zinsen im Vergleich oder die neuesten Entwicklungen der Wirtschaft und des Immobilienmarktes diskutiert, womit die misslungene Operation ebenfalls sein Verschulden wäre. Was lässt sich nun im Falle einer missglückten Operation unternehmen?

Ist man durch eine erfolglose Operation geschädigt worden, kann man sich an einen der kommunalen Verbände und Organisationen für Medizingeschädigte wenden oder einen Anwalt zurate ziehen. Der betroffene Patient muss sich ein unabhängiges Gutachten von einer Fachkraft einholen lassen, dass die Operation tatsächlich missglückt ist. Es sollte festgestellt werden, welche Schäden dadurch entstanden sind – beispielsweise weitere Eingriffe, eine langwierige Therapie, anhaltende Beschwerden, die Einnahme spezieller Medikamente oder andere körperliche und geistige Beeinträchtigungen wie eine Lähmung, Schmerzen oder äußerliche Verunstaltung. Sodann hat der Patient das Recht darauf, vor Gericht zu ziehen und den Arzt, der die Operation vollzogen hat, oder auch die gesamte medizinische Institution zu verklagen.

Kann vor Gericht die Schuld des Arztes oder des Krankenhauses bewiesen werden, müssen die Verantwortlichen Entschädigung zahlen. Es gibt hierfür keine Pauschalbeträge oder Standardregelungen. Manchmal kommt es vor Gericht zu einem Vergleich. Die zu zahlende Entschädigung kann sich in ihrer Höhe an dem tatsächlichen entstandenen Schaden und den Kosten für die Folgen orientieren. Zudem kann die Operation wiederholt oder durch zusätzliche Eingriffe der gewünschte Zustand hergestellt werden.