Qualitätsberichte zu deutschen Kliniken

Der Aufenthalt in einem Krankenaus bedeutet für jeden Patienten, dass er sich in einer Ausnahmesituation befindet. Es werden häufig Berichte in den Medien veröffentlicht, die über Kunstfehler und desolate Zustände in deutschen Kliniken berichten. Die Betroffenen sind verunsichert und wissen kaum, an wen sie sich in ihrer Not wenden können. Die Qualitätssicherung in Krankenhäusern spielt bei dem medizinischen Dienst der Krankenkassen eine große Rolle und mittlerweile dürfen die Berichte der Prüfer auch veröffentlicht werden. Neben einer Begutachtung der hygienischen Bedingungen werden auch die Pflegenden unter die Lupe genommen. Möchte eine Klinik sparen und stellt nur schlecht ausgebildetes Personal ein, dann darf sie sich nicht über schlechte Beurteilungen wundern.

Einhaltung der Hygienevorschriften bewahrt Patienten vor Krankheiten

Erkrankungen, die während eines Aufenthalts im Krankenhaus sichtbar werden, nennt man nosokosmial. Das heißt nichts anderes, als dass sie durch mangelnde Hygiene während des stationären Aufenthaltes entstanden sind. Besonders betroffen sind dabei alte und anfällige Patienten. Ist das Immunsystem nicht intakt, kann sich der Körper nicht ausreichend gegen Viren und andere Krankheitserreger schützen und die Folge sind Lungen- oder Blasenentzündungen. Da auch ein gesunder Organismus davon betroffen werden kann, ist es ratsam, sich vor dem Aufenthalt in einem Krankenhaus genau über die Qualität zu erkundigen. Selbst bei einem gesunden Organismus vermögen die schädlichen Keime des Krankenhauses zu greifen und eine lebensbedrohliche Situation hervorzurufen.

Qualitätsbericht gibt Aufschluss über Missstände

Die Veröffentlichung von Qualitätsberichten gehört zu den vornehmlichen Aufgaben des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Die Prüfer melden sich nicht an und können so das Alltagsgeschehen sehr genau beurteilen. Ein Patient, der trotzdem einen Rechtsstreit mit dem behandelnden Arzt anstreben muss, sollte einen verlässlichen Partner in Form einer Rechtschutzversicherung zur Seite haben. Dabei wird er vor dem Abschluss genau die unterschiedlichen Anbieter geprüft und sich auf der jeweiligen Seite umgesehen haben. Nur derjenige Patient, der ausreichend geschützt ist, kann wirksam gegen Kunstfehler angehen.